Diese Eintragung darf nur fr Proben chemischer Substanzen verwendet werden, die in Zusammenhang mit der Anwendung des bereinkommens ber das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und ber die Vernichtung solcher Waffen zu Analysezwecken genommen wurden. Die Befrderung von Stoffen, die unter diese Eintragung fallen, muss nach der Verfahrenskette fr den
Schutz und die Sicherheit, die von der Organisation fr das Verbot chemischer Waffen festgelegt wurde, erfolgen.

Die chemische Probe darf erst befrdert werden, nachdem die zustndige Behrde oder der Generaldirektor der Organisation fr das Verbot chemischer Waffen eine Genehmigung erteilt hat und sofern die Probe folgenden Vorschriften entspricht:

a) sie muss nach der Verpackungsanweisung 623 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sein und

b) bei der Befrderung muss dem Befrderungspapier eine Kopie des Dokuments ber die Genehmigung der Befrderung, in der die Mengenbeschrnkungen und die Verpackungsvorschriften angegeben sind, beigefgt sein.